Begleiteter Umgang soll in Fällen von konfliktreichen Familienbeziehungen Kindern und Jugendlichen helfen, ihr Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen oder anderen Familienangehörigen auch nach deren Trennung und Scheidung einzuleiten, wiederherzustellen und durchzuführen.
Er soll in einer Weise durchgeführt werden, die es dem Kind ermöglicht, seine Wünsche und Bedürfnisse zu äußern.
Beiden Elternteilen gilt es bewusst zu machen, dass der regelmäßige Umgang mit ihrem Kind nicht ein Recht, sondern ihre eigene Verpflichtung gegenüber dem Kind ist.
Durch den Begleiteten Umgang werden mit vor- und nachbereitender sowie flankierender Elternarbeit Eltern-Kind-Kontakte sowie Kontakte zwischen den Kindern und anderen wichtigen Bezugspersonen ermöglicht, die ohne diese Maßnahme nicht zustande kämen. Im Begleiteten Umgang gewährleisten die Rahmenbedingungen die Sicherheit und das Wohlergehen des Kindes sowie den Schutz aller beteiligten Personen.
Auf den verschiedenen Ebenen (Kind, Eltern, Eltern-Kind) sollte Folgendes erreicht werden:
- Ermöglichung eines verlässlichen gesicherten Umgangs des Kindes mit dem umgangsbeteiligten Elternteil ohne Angst mit der Folge psychischer Entlastung
(z. B. bei Loyalitätskonflikten) - Deeskalation und Beruhigung der konfliktreichen Atmosphäre zwischen den zerstrittenen Elternteilen
- Herstellung einer (minimalen) Vertrauensebene zwischen den zerstrittenen Erwachsenen als Grundlage für perspektivisch eigenständige Regelungen
- Unterstützung der Umgangsberechtigten hinsichtlich entwicklungs- und situationsgemäßen Verhaltens gegenüber dem Kind
- Unterstützung des Elternteils, bei dem das Kind lebt, den Umgang auszuhalten und ihm eine positive Bedeutung langfristig zuzugestehen.